Anträge auf Stundungen von Tilgungsleistungen mit Antragseingang vom 01.04. bis
einschl. 17.09.2020
Was wird gestundet:
- Tilgungsraten werden einheitlich für Zeitraum
von 9 Monatsraten gestundet - Während des Stundungszeitraums wird ausstehender
Darlehensbetrag unverändert zu vertraglich vereinbarten Konditionen verzinst.
Zinsstundungen werden grds. nicht angeboten; wenn Endkreditnehmer dies im
Einzelfall fordert, wird KfW dies entsprechend gesetzlicher Pflichten, im
Einzelfall anbieten - Rückzahlung der gestundeten Tilgungsraten kann
teilweise durch Verteilung auf die Restschuld erfolgen oder der Schlussrate
zugeschlagen werden (bei Beantragung anzugeben)
Voraussetzungen
- Endkreditnehmer befindet sich durch Corona-Krise
in vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten - Hausbank handelt im Auftrag und in Absprache mit
Endkreditnehmer, der gleichlautenden Antrag auf Stundung bei ihr gestellt hat - Mit Übermittlung der Anträge an die KfW
bestätigt Hausbank, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Hausbank muss
Voraussetzungen dokumentieren, Unterlagen sind nicht bei der KfW einzureichen
Fristen
Spätestens
10 Bankarbeitstage vor dem Fälligkeitstermin muss der Stundungsantrag der KfW
vorliegen, um bereits ab dem folgenden Fälligkeitstermin berücksichtigt werden
zu können.