Rückruf

Hinterlassen Sie uns Ihre Rückrufdaten und wir melden uns bei Ihnen innerhalb eines Arbeitstages.

Kontaktformular

Hinterlassen Sie uns eine Nachricht zu Ihrem Anliegen und wir rufen Sie innerhalb des nächsten Arbeitstages zurück.

Newsletter

Melden Sie sich hier zu unserem Newsletter an. Sie haben jederzeit die Möglichkeit sich wieder abzumelden.

Start des Baukindergelds – Wann geht es los?

Seit Ende September können Familien mit Kindern und Alleinerziehende für den Bau/Kauf von Wohneigentum Baukindergeld als finanzielle Unterstützung bei der KfW beantragen. Je Kind können bis zu 12.000 € Zuschuss über 10 Jahre beansprucht werden, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen bei einem Kind 90.000 € nicht überschreitet. Für jedes weitere Kind dürfen 15.000 € pro Jahr hinzukommen. Die zu fördernde Immobilie muss in Deutschland liegen und es darf kein weiteres Immobilieneigentum vorhanden sein. Das Baukindergeld kann für Kaufverträge bzw. Baugenehmigungen ab dem 01. Januar 2018 beantragt werden. Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Einzug in die neue Immobilie gestellt werden. (Stand: 05.10.18)

Hier erfahren Sie mehr zum Thema Baukindergeld!

Nach oben scrollen