Tipps Umschuldung

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Unsere Ratschläge zur Umschuldung / Anschlussfinanzierung

  • Lange Zinsbindung – vorzeitige Kündigung prüfen. Darlehensverträge mit Laufzeiten von mehr als 10 Jahren können 10 Jahre nach Vollauszahlung mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt werden. (§489 BGB)
  • Verbindlichkeiten zusammenfassen
  • Nutzen Sie die Möglichkeit bei einer Umschuldung die neue Darlehensrate an Ihre persönliche und aktuelle finanzielle Situation anzupassen.
  • Warten Sie nicht zu lange. Mit einem Forward-Darlehen können Sie mit einem Vorlauf von bis zu 60 Monaten sich jetzt schon die günstigen Zinskonditionen für die Zukunft sichern. Beachten Sie bitte, dass der Zinsaufschlag der Bank um so höher ausfällt, je früher Sie das Forward-Darlehen abschließen.
  • Angebote vergleichen – prüfen Sie welche Konditionen derzeit auf dem Markt verfügbar sind. Das erste Angebot der Hausbank ist in den seltensten Fällen das günstigste.
  • Vergessen Sie nicht die Kosten der Grundschuldabtretung in Ihrem Vergleich zu berücksichtigen. Auch ein eventueller Aufwand für die Zusammenstellung aller Unterlagen etc. sollten Sie berücksichtigen.
  • Ist eine Umschuldung überhaupt kostengünstig möglich? Akzeptiert Ihre neue Bank eine ggf. bestehende Briefgrundschuld oder entstehen hier unerwartet weitere nicht kalkulierte Kosten?
  • Prüfen Sie Ihren KfW-Darlehensvertrag. Bei älteren KfW-Verträgen ( nicht Programm Wohneigentum 124 ) ist eine sofortige Rückführung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Profitieren Sie sofort von den derzeit niedrigen Zinsen.
  • Bestehendes Darlehen erst nach Zusage Ihres neuen Bankpartner kündigen – da bei einer Umschuldung oder Anschlussfinanzierung bei einer neuen Bank eine komplette Kreditprüfung notwendig ist, sollten Sie Ihre alten Verträge erst kündigen, wenn Ihnen auch eine verbindliche Zusage vorliegt.
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