Tipps Neubau

Ob Sie sich für ein frei geplantes Haus vom Architekten , ein Schlüsselfertighaus oder eine Immobilie vom Bauträger entscheiden, hängt ganz von Ihren individuellen Wünschen ab. Unabhängig davon stellen sich bei der Immobilienfinanzierung eine Vielzahl von Fragen.

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Unsere Ratschläge zum eigenen Bauvorhaben:

  • Die gute Planung zählt. Die Kostenschätzung Ihres Architekten ist nur hilfreich, wenn sie auch eingehalten wird. Nachfinanzierungen sind nicht nur unangenehm, sondern auch sehr teuer. Gerade in Zeiten in denen Handwerker „Mangelware“ sind, können die tatsächlichen Baukosten schnell die erstellten Kostenplanungen übersteigen.
  • Ausgaben fixieren. Lassen Sie sich ein schlüsselfertig Angebot eines Generalunternehmers machen. Damit erhalten Sie Planungssicherheit und können die Kosten im Verhältnis zur Einzelvergabe besser abschätzen.
  • Muskelhypothek – mit Eigenleistungen können Sie eventuell Kosten sparen. Überschätzen Sie jedoch nicht Ihr Können und Ihre zeitlichen Möglichkeiten bzw. die Einsatzbereitschaft Ihrer Freunde und Helfer. Bedenken Sie, dass Gewährleistungsansprüche bei Bauleistungen, die Schnittstellen mit selbst durchgeführten Arbeiten bilden, oftmals schwer zu beweisen sind. Muskelhypothek betrifft ausschließlich den ersparten Arbeitslohn, Materialkosten müssen Sie weiterhin berücksichtigen.
  • Aufträge vergeben Sie erst nach Vorlage der Baugenehmigung. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihr Bauvorhaben wie geplant realisieren können. Sprechen Sie im Vorfeld mit Behörden und Nachbarn bevor unnötig Zeit und Geld in die Planung etc. fließt.
  • Doppelbelastung – bis Sie in Ihr Eigenheim ziehen, können kann viel Zeit vergehen. Beachten Sie, dass ggf. schon zu Baubeginn eine Doppelbelastung aus Ihrer monatlichen Miete sowie schon an die Bank zu zahlenden Zinsen auf Sie zukommt.

Unsere Ratschläge zum Kauf vom Bauträger:

  • Liegt Ihrem Bauträger bereits eine Baugenehmigung vor? Nicht, dass Sie etwas kaufen, was nie gebaut werden kann. Ihr Bauträger hat für den Ernstfall sicherlich ein einseitiges Rücktrittsrecht im Kaufvertrag verankert.
  • Freistellungserklärung vom Kreditgeber des Verkäufers? Damit Sie ihr Kaufobjekt als Sicherheit für Ihre Finanzierung verwenden können, muss es lastenfrei sein. Die Freistellungserklärung gibt Ihnen und Ihrem finanzierendem Kreditinstitut die Sicherheit, dass dies möglich wird.
  • Die gesetzlichen Verjährungsfristen unterscheiden sich bei VOB-Verträgen und BGB-Verträgen.
  • Vergewissern Sie sich, ob die Angaben des Verkäufers mit der Bau- und Leistungsbeschreibung (BLB) und dem Kaufvertrag übereinstimmen. Im Zweifelsfall gilt die BLB und der Kaufvertrag.
  • Schauen Sie sich das Bauunternehmen genau an. Besichtigen Sie Referenzobjekte, überprüfen Sie die Firmenhistorie und die der handelnden Personen und suchen Sie online nach Kundenrezessionen.
  • Prüfen Sie die Teilungserklärung sowie die Aufteilungspläne. Gleichen Sie die Angaben mit Ihrem Kaufvertrag und den Angaben im Grundbuch ab.
  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung regeln das zukünftige Miteinander aller Eigentümer. Änderungen oder Ergänzungen sind im Nachhinein nur noch schwer möglich, da meist Einstimmigkeit aller Miteigentümer dafür vorausgesetzt wird. Änderungen an der Teilungserklärung bedürfen sogar einer notariellen Beurkundung. (Alle Eigentümer müssen zum Notar.)
  • Baubeginn, Bauzeit und Fertigstellungstermin sollten im Kaufvertrag konkret geregelt sein.
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